Zorn III

Von der Fachfrau für Kennerinnen:
Wenn Sie sich über das Verhalten einer Behörde im Allgemeinen beschweren wollen und eigentlich gar nicht so recht wissen, was Sie eigentlich an der Bearbeitung Ihres Anliegens auszusetzen haben, dann wenden Sie sich gar nicht erst an den zuständigen Sachbearbeiter oder dessen direkten Vorgesetzten sondern rufen Sie direkt im zuständigen Bundesministerium an. Ihr Anliegen wird mit tödlicher Sicherheit sofort bearbeitet.

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