Achtung lang und ätzend
"1. Abrechnungen 2005
Der Verwalter erläutert die Abrechnungen 2005. Beanstandungen ergaben sich hierbei auf Frage des Verwalters nicht. Frau XXX beanstandet jedoch wieder die zugehörige Heizkostenabrechnung, da die dortige Kostenumlage nicht nachvollziehbar sei. Der Verwalter bemüht sich, das hausspezifische Abrechnungssystem erneut zu erläutern. Er weist auf seine schriftliche Anfrage an die Firma zu Frau XXX Beanstandungen vom letzten Jahr und auf die Antwortschreiben der Firma hierzu hin, die jeder Miteigentümer erhalten hat. Alle anderen Miteigentümer haben keine Einwände gegen die Abrechnung der Firma. Eine Klärung ist dennoch wie im Vorjahr wiederum nicht möglich, weil Frau XXX darauf beharrt, dass die Abrechnungen nicht richtig seien. Sie möchte vom Verwalter die Aussage im Protokoll haben, dass die Abrechnungen richtig sind. Wieder findet ein kontroverser Meinungsaustausch statt. Der Verwalter erklärt schließlich, dass er die Abrechnungen der Firma im Rahmen seiner Möglichkeiten und im Rahmen seiner Aufgaben geprüft hat und diese für richtig hält. Er weist darauf hin, dass kein Beschluss existiere, wonach diese Abrechnungen bei der Firma zu beanstanden oder sonst fachlich prüfen zu lassen seien. Dies beruhe allein auf einseitiger Vorgabe von Frau XXX. Es liege nicht in seinen Verwalterpflichten, die Heizkostenabrechnung in der von Frau XXX gewünschten Intensität zu prüfen.
[...]
3. Sonstiges
Frau XXX möchte eine Belegung des Waschraums im UG nach Miteigentumsanteilen (die Familie mit vier Kindern hat nach expansiven Zukäufen von Frau XXX die wenigsten Miteigentumsanteile, Anm. von mir). Der Verwalter weist auf die Teilungserklärung hin, wonach dies nicht geht. Dann will Frau XXX eine Belegung nach Plan des Verwalters. Dies wollen die anderen Anwesenden nicht. Sie wollen, dass es so bleibt wie bisher (die Alleinstehenden haben 1 Waschtag, die Familien 2, Anm. von mir). Frau XXX beanstandet den Betrieb im Waschraum, z. B. geschlossene Fenster. Sie befürchtet hieraus Schimmelbildung. Der Verwalter schlägt einen Ortstermin sofort nach der Versammlung vor.
Versammlungsende [...]
(Unterschrift Verwalter)
P.S.: Der Ortstermin ergibt, dass der Waschraum allgemein in sauberem, ordentlichen Zustand ist. Schimmelbildung ist nicht festzustellen, die Wand- und Deckenfarbe ist einwandfrei."
Gut, dass ich ortsabwesend und "leider" verhindert war.
Der Verwalter erläutert die Abrechnungen 2005. Beanstandungen ergaben sich hierbei auf Frage des Verwalters nicht. Frau XXX beanstandet jedoch wieder die zugehörige Heizkostenabrechnung, da die dortige Kostenumlage nicht nachvollziehbar sei. Der Verwalter bemüht sich, das hausspezifische Abrechnungssystem erneut zu erläutern. Er weist auf seine schriftliche Anfrage an die Firma zu Frau XXX Beanstandungen vom letzten Jahr und auf die Antwortschreiben der Firma hierzu hin, die jeder Miteigentümer erhalten hat. Alle anderen Miteigentümer haben keine Einwände gegen die Abrechnung der Firma. Eine Klärung ist dennoch wie im Vorjahr wiederum nicht möglich, weil Frau XXX darauf beharrt, dass die Abrechnungen nicht richtig seien. Sie möchte vom Verwalter die Aussage im Protokoll haben, dass die Abrechnungen richtig sind. Wieder findet ein kontroverser Meinungsaustausch statt. Der Verwalter erklärt schließlich, dass er die Abrechnungen der Firma im Rahmen seiner Möglichkeiten und im Rahmen seiner Aufgaben geprüft hat und diese für richtig hält. Er weist darauf hin, dass kein Beschluss existiere, wonach diese Abrechnungen bei der Firma zu beanstanden oder sonst fachlich prüfen zu lassen seien. Dies beruhe allein auf einseitiger Vorgabe von Frau XXX. Es liege nicht in seinen Verwalterpflichten, die Heizkostenabrechnung in der von Frau XXX gewünschten Intensität zu prüfen.
[...]
3. Sonstiges
Frau XXX möchte eine Belegung des Waschraums im UG nach Miteigentumsanteilen (die Familie mit vier Kindern hat nach expansiven Zukäufen von Frau XXX die wenigsten Miteigentumsanteile, Anm. von mir). Der Verwalter weist auf die Teilungserklärung hin, wonach dies nicht geht. Dann will Frau XXX eine Belegung nach Plan des Verwalters. Dies wollen die anderen Anwesenden nicht. Sie wollen, dass es so bleibt wie bisher (die Alleinstehenden haben 1 Waschtag, die Familien 2, Anm. von mir). Frau XXX beanstandet den Betrieb im Waschraum, z. B. geschlossene Fenster. Sie befürchtet hieraus Schimmelbildung. Der Verwalter schlägt einen Ortstermin sofort nach der Versammlung vor.
Versammlungsende [...]
(Unterschrift Verwalter)
P.S.: Der Ortstermin ergibt, dass der Waschraum allgemein in sauberem, ordentlichen Zustand ist. Schimmelbildung ist nicht festzustellen, die Wand- und Deckenfarbe ist einwandfrei."
Gut, dass ich ortsabwesend und "leider" verhindert war.
N. - 16. Aug, 21:23
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